Abmahnung wegen der Angabe „Bekömmlich“ vermeiden
13 Dez 2017 von B. Eck
Die Beschreibung von Wein als „bekömmlich“ ist eine gesundheitsbezogene Angabe und kann zur Abmahnung führen. Gesundheitsbezogene Angaben dürfen bei Getränken mit mehr als 1,2 Prozent Alkohol – also auch für Wein nicht in der Kennzeichnung, Aufmachung und Bewerbung des Getränks verwendet werden. Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden Vielleicht erinnern Sie sich noch an das […] Weiterlesen»