Abmahnung wegen der Angabe „Bekömmlich“ vermeiden

13 Dez 2017 von B. Eck

Die Beschreibung von Wein als „bekömmlich“ ist eine gesundheitsbezogene Angabe und kann zur Abmahnung führen. Gesundheitsbezogene Angaben dürfen bei Getränken mit mehr als 1,2 Prozent Alkohol – also auch für Wein nicht in der Kennzeichnung, Aufmachung und Bewerbung des Getränks  verwendet werden. Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden Vielleicht erinnern Sie sich noch an das […] Weiterlesen»

Cookie Consent mit Real Cookie Banner