Abmahnung wegen der Angabe „Bekömmlich“ vermeiden

Veröffentlicht am 13 Dez 2017 von B. Eck

Abmahnung WeingutDie Beschreibung von Wein als „bekömmlich“ ist eine gesundheitsbezogene Angabe und kann zur Abmahnung führen. Gesundheitsbezogene Angaben dürfen bei Getränken mit mehr als 1,2 Prozent Alkohol – also auch für Wein nicht in der Kennzeichnung, Aufmachung und Bewerbung des Getränks  verwendet werden.

Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden

Vielleicht erinnern Sie sich noch an das Urteil des Gerichtshof der Europäischen Union, als die Winzergenossenschaft Deutsches Weintor nach Abmahnung verboten wurde, den Begriff Bekömmlich auf dem Ettiket zu verwenden. Die Winzergenossenschaft vermarktete zu dieser Zeit Weine der Rebsorten Dornfelder und Grauer- und Weißer Burgunder unter der Bezeichnung „Edition Mild“ mit dem Zusatz „sanfte Säure“.  Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) war der Meinung, dass die Bezeichnung Bekömmlich eine gesundheitsbezogene Angabe ist, die in Bezug auf den geringen Säuregehalt verträglicher ist, aber die Gefahren beim Trinken von Alkohol verschweige. Das EU-Recht verbietet grundsätzlich für Getränke mit mehr als 1,2 Prozent Alkohol  Angaben, die eine Verbesserung des Gesundheitszustands suggerieren.

Abmahnung wegen Bekömmlich vermeiden

In den letzten Tagen hatten wir von 2 Fällen gehört, wo Weingüter wegen der Verwendung des Wort Bekömmlich abgemahnt wurden. Ein Verband aus Berlin hatte sich zur Aufgabe gemacht, das Internet nach Weingüter zu durchsuchen, welche die Bezeichnung Bekömmlich in Verbindung auf Wein auf ihren Homepage nutzen. Ob die Abmahnung wegen der Nutzung des Wort Bekömmlich ohne Bezug auf milde Säure vor Gericht bestand hätte, müsste geprüft werden. Aber ein Abmahnung anzufechten und vor Gericht zu ziehen, kostet Zeit und im ungünstigsten Falle auch viel Geld.

Unser Rat: Bekömmlich auf eigener Homepage ersetzen

Auf jeden Fall ist anzuraten, diesen Abmahnungsvereinen keine Angeriffsfläche zu bieten. Die eigene Homepage nach der Bezeichnung Bekömmlich zu durchsuchen und mit anderer Bezeichng zu ersetzen dürfte der sichere Weg sein. Um bestimmte Wörter auf der eigenen Homepage zu finden,  können Sie die Google Suche oder spezielle Tools zum Durchforsten von Websites nutzen.

Falls Sie mit einer Abmahnung betroffen sind, ist es ratsam Abmahnungen nicht zu ignorieren. Auf jeden Fall sollten Sie einen Anwalt zu Rate ziehen. Wir können Ihnen gerne einen guten Anwalt im Raum Landau/Neustadt empfehlen, der sich mit IT-Recht sehr gut auskennt. Lassen Sie es uns wissen, wenn Sie Hilfe benötigen.

Achten Sie darauf, keine gesundheitsbezogene Angaben in Bezug auf Wein und anderen Spiritosen zu verwenden!

 

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