Verpackungsverordnung – Abmahnung vermeiden

Veröffentlicht am 9 Mrz 2016 von B. Eck

VerpackungsverordnungMit der 5. Novelle der Verpackungsverordnung  drohen jetzt Abmahnungen. Die überarbeitete Verpackungsverordnung ist schon seit 2009 in Kraft und wurde bisher eher nachlässig behandelt. Doch zur Zeit wird diese Verordnung gezielt kontrolliert, was zu Abmahnungen bis zu 100.000 EUR führen kann.

Die 5. Novelle der Verpackungsverordnung beruht darauf den Wettbewerb zwischen den Abfallentsorgern zu fördern und die haushaltsnahe Entsorgung von Verpackungsabfällen sicherzustellen. Bisher bestand grundsätzlich eine Rücknahmepflicht am Ort der Übergabe der Verpackung. Aus der Tatsache heraus, dass viele Händler sich keinem Entsorgungssystem angeschlossen hatten und auch keinerlei Anstrengungen unternommen wurden, die in Verkehr gebrachten Verpackungen in eigener Verantwortung zurückzunehmen und zu verwerten, wurde die Verpackungsverordnung umgelastet.

Was bedeutet die überarbeitete Verpackungsverordnung für Unternehmen?

Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen sollen durch haushaltsnahe Erfassungssysteme gesammelt werden. Der Unternehmer ist verpflichtet, sich an einem flächendeckenden haushaltsnahen Rücknahmesystem zu beteiligen. Hersteller und Vertreiber, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen, die typischer Weise beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals in den Verkehr bringen, haben sich zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme dieser Verkaufsverpackungen an einem oder mehreren Systemen zu beteiligen.

Wo kann man Verpackungen lizenzieren?

Derzeit gibt es einige Entsorger, die Verpackungsmaterial, wie Pappe, Papier, Glas und Kartonagen lizenzieren:
BellandVision GmbH, Der Grüne Punkt,  INTERSEROH, Landbell AG, Redual GmbH & Co. KG, Zentek GmbH & Co. KG.

 Eine Zuwiderhandlung ist wettbewerbswidrig und kann gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 7 Verpackungsverordnung auch als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Die Geldbuße kann gemäß § 61 Abs. 3 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 EUR geahndet werden.

Handeln Sie jetzt und vermeiden Sie unangenehme Abmahnungen!

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